FAQs zu Vermögenswirksamen Leistungen (VL)

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen (VL), die der Arbeitgeber zahlt, variiert je nach Vereinbarung. In Deutschland sind bis zu 40 € pro Monat üblich, abhängig von der Branche und dem Unternehmen. Manche Arbeitgeber zahlen mehr, andere weniger, oder es gibt gar keine VL. Die genaue Summe wird im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt.
Nein, die vermögenswirksame Leistung (VL) wird in der Regel zusätzlich zu Ihrem Gehalt von Ihrem Arbeitgeber gezahlt. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung oder eine vertraglich geregelte Zahlung, die direkt in Ihre gewählte Anlageform fließt, wie z. B. in einen ETF-Sparplan. In Ausnahmefällen kann jedoch vereinbart werden, dass Sie einen Teil Ihres Gehalts in VL umwandeln. Dies sollte klar in Ihrer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber festgelegt sein.
Ja, auch wenn Ihr Arbeitgeber in der Regel maximal 40 € pro Monat an vermögenswirksamen Leistungen (VL) beisteuert, können Sie selbst zusätzliches Geld in den gleichen Sparplan einzahlen. So können Sie über die VL hinaus mehr sparen und von der gleichen Anlage profitieren. Diese freiwilligen Einzahlungen erhöhen Ihr Sparvolumen und ermöglichen eine schnellere Vermögensbildung.
Ja, Sie können Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) in ETFs investieren. Diese Option wird immer beliebter, da ETFs eine breite Diversifikation bieten, indem sie in verschiedene Aktien und Anleihen investieren. Um VL in ETFs anzulegen, benötigen Sie ein spezielles VL-Depot bei einem Anbieter, der solche Investments unterstützt, wie beispielsweise easyfolio. Nachdem Sie ein passendes ETF-Portfolio ausgewählt haben, können die monatlichen Zahlungen Ihres Arbeitgebers direkt in diesen ETF-Sparplan fließen.
In Deutschland haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL), sofern der Arbeitgeber diese anbietet. Der Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Vermögenswirksame Leistungen stehen Angestellten, Auszubildenden und Beamten zur Verfügung. Wie viel Unterstützung Sie erhalten, hängt von der Branche und Ihrem Arbeitgeber ab. Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer, die nicht selbstständig oder freiberuflich tätig sind, von VL profitieren. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für Unternehmen, diese Zahlungen anzubieten.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Zahlungen von Arbeitgebern, die Ihren Mitarbeitern beim Vermögensaufbau helfen. Bis zu 40 Euro pro Monat können in einen VL-Vertrag eingezahlt werden. Der Staat unterstützt diese Sparform zusätzlich mit bis zu 80 Euro pro Jahr durch die Arbeitnehmersparzulage. Die Beiträge können in verschiedene Finanzprodukte, wie zum Beispiel ETFs, investiert werden, um langfristig Vermögen aufzubauen.