In Deutschland haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL), sofern der Arbeitgeber diese anbietet. Der Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
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In Deutschland haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL), sofern der Arbeitgeber diese anbietet. Der Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.