Wer hat Anspruch auf VL-Sparen?

In Deutschland haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL), sofern der Arbeitgeber diese anbietet. Der Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.